GS-Zeichen/CE-Zeichen

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt dem verwendungsfertigen Produkt, dass es den Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht. Diese Anforderungen sind vor allem in DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert.

Die im Jahr 1977 eingeführte Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte vor Schäden an Leib und Leben schützen. Das GS-Zeichen ist das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit.

Die CE-Kennzeichnung wird für bestimmte Produkte gefordert, ist aber eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäischen Vorgaben (Richtlinien und/oder Verordnungen) einhält.

Daneben gibt es private Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG von einzelnen Prüf- oder Zertifizierungsstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern. Mehr zu unseren GS-Siegeln 

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